rehaKIND berichtet auf seiner Homepage:
§ 33 Abs. 5c SGB V sollte die Hilfsmittelversorgung über SPZ und MZEB vereinfachen und beschleunigen – ein wichtiger Meilenstein für eine unbürokratische, zeitgemäße und individuelle Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung.
Knapp 1,5 Jahre später zeigt eine Bestandsaufnahme der Universität Witten/Herdecke: In der Praxis ist die Veränderung bislang kaum spürbar. Rund 76 Prozent der befragten Eltern nehmen keine Veränderung wahr. Als Gründe werden unter anderem Kommunikationshindernisse, unterschiedliche Auslegungen und weiterer Klärungsbedarf bei der Umsetzung genannt.
Die Studie ist Open Access verfügbar:
https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-026-04264-0
Das Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung hat dazu außerdem ein „How to handle“ zur Umsetzung der gesetzlich geforderten Entbürokratisierung veröffentlicht.
Anbei der Link:
https://rehakind.com/wp-content/uploads/2025/12/Langfassung-How-to-handle-Paragraph-335c-fuer-Fachleute.pdf
Vom 23. bis 26. September ist rehaKIND auf der REHACARE in Düsseldorf, Halle 4 am Stand F02.
Am 25.09., 13 bis 14 Uhr berichten Christiana Hennemann & Jörg Hackstein (beide von rehaKIND) zur Lage der Hilfsmittelversorgung nach § 33 Abs. 5c SGB V, (Halle 1/G47).
#Hilfsmittelversorgung #SPZ # MZEB #§33Abs5cSGB #EhlersDanlosSyndrome

