Die Blankoverordnung in der Ergotherapie

Ab dem 1. April 2024 wird die Versorgung der gesetzlich Versicherten mit Heilmitteln der Ergotherapie um einen neuen Zugangsweg erweitert: die Heilmittelversorgung mit „erweiterter Versorgungsverantwortung“, kurz „Blankoverordnung“.

Allen EDS-Betroffenen stehen Physio- und Ergotherapie im Rahmen von Langzeitverordnungen dauerhaft zur Verfügung.

In der Ergotherapie ergibt sich für EDS-Betroffene mit einer Blankoverordnung die Möglichkeit, ein wenig Geld zu sparen. Die Blankoverordnung erstreckt sich über 16 Wochen und dafür muss nur einmalig die Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro bezahlt werden. Die Zuzahlungskosten bleiben allerdings unverändert. Außerdem kann die Ergotherapeutin/ der Ergotherapeut gemeinsam mit Euch die Intensität und Dauer der Behandlung festlegen.

Wie bei der Langzeitversorgung belasten die Blankoverordnungen nicht das Budget der verordneten Ärztin/ des verordneten Arztes.

Hier geht es zur Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf/ besonderer Verordnungsbedarf/ Blankoverordnung - Stand 1. Juli 2025 in dem ihr auf Seite 14 die Ehlers-Danlos-Syndrome findet:

https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Webversion.pdf

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