Gemeinsamer Bundesausschuss

(G-BA)

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Frau Brossart und Herr Leinen setzen Ihre Arbeit als akkreditierte Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) fort.

In der Vergangenheit konnten beide für EDS- Betroffene bereits zwei wichtige Neuerungen erreichen. Begleitet wurden sie hierbei durch die Stabsstelle Patientenbeteiligung des G-BA, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Antrags- und Mitberatungsrechte organisatorisch und inhaltlich maßgeblich unterstützten.

Was sie mit ihrer Arbeit als akkreditierte Patientenvertreter bisher erreichen konnten:

Berlin, 18. März 2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die sogenannte Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert. In dieser Liste führt der G-BA Krankheiten und Krankheitsbilder auf, bei denen aufgrund der Schwere der Erkrankung von einem erhöhten, langfristigen Heilmittelbedarf ausgegangen wird.

Patientinnen und Patienten mit einer schweren und langanhaltenden funktionellen oder strukturellen Schädigung benötigen oft auch dauerhaft Heilmittel wie Physio- und Ergotherapie. Besteht ein solcher langfristiger Heilmittelbedarf, kann eine Verordnung wiederholt gleich für jeweils 12 Wochen ausgestellt werden. In der Diagnoseliste für einen solchen Bedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) kommen durch den aktuellen Beschluss nun auch das Krankheitsbild „Ehlers-Danlos-Syndrome (Erkrankungen des Bindegewebes)“ hinzu.

Seit der Aufnahme der Diagnose „Ehlers-Danlos-Syndrome“ in die Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie hat sich die Versorgung mit Physio- und Ergotherapie erheblich verbessert. Bei Verordnungen von langfristigen Heilmittelbedarf wird das Budget der behandelnden Ärztin oder des Arztes nicht belasten, so dass Betroffene die Versorgung erhalten, die sie aufgrund der Komplexität Ihrer Erkrankung benötigen.

 

Berlin, 16. März 2023.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Ehlers-Danlos-Syndrom (vaskulärer Typ) in die Marfan-Anlage aufgenommen. Mit dieser Änderung wurde klargestellt, dass Betroffene mit einem vaskulären Ehlers-Danlos-Syndrom (vEDS) in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) für das Marfan Syndrom behandelt werden können. Die Ergänzung des Kodes Q79.6 vaskuläres Ehlers-Danlos-Syndrom (vEDS) in die Marfan-Anlage ist für die Betroffenen ein wesentlicher Meilenstein.

Hier bekommen Sie alle Informationen über die Institution des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): https://www.g-ba.de