„Für Spenderinnen und Spender mit einem diagnostizierten Ehlers-Danlos-Syndrom (EDS) ist aus Spenderschutzgründen keine Stammzellspende möglich. Im Vordergrund stehen dabei Gefäßkomplikationen, Wundinfektionen und eventuelle, schwer abschätzbare Nebenwirkungen während der Mobilisierung bei Vorliegen eines Ehlers-Danlos-Syndroms.
Bei einer operativen Knochenmarkentnahme wird beidseits das Darmbein durch das Periost punktiert. Bei Ehlers-Danlos-Syndromen besteht eine höhere Gefahr für Infektionen und Instabilität sowie weiterer Degeneration aufgrund des Operationstraumas. Insofern verbleibt noch die Möglichkeit einer peripheren Stammzellspende mittels Apherese.
Vor einer peripheren Apherese wird über 5 Tage das Immunsystem mittels dem Botenstoff GCSF aktiviert. Dadurch bildet der Körper mehr Stammzellen, welche dann mittels der Apherese aus dem Blut gewonnen werden können. Der Wirkstoff wird während der Mobilisierung morgens und abends subkutan verabreicht. Die beeinträchtigte Wundheilung stellt bei Ehlers-Danlos-Syndromen eine Gefahr für Entzündungen dar. Darüber hinaus stellt die Apherese eine Volumenbelastung der Gefäße und des Herzkreislaufsystems dar. Insbesondere beim vaskulären Typ stellt daher die Apherese einen Risikofaktor dar. Des Weiteren könnten rupturierte Gefäße zum Abbruch der Apherese führen.
Ferner ist die genaue Auswirkung von GCSF bei Vorliegen eines Ehlers-Danlos-Syndroms schwer abzuschätzen und könnte ggf. den weiteren Krankheitsverlauf verschlechtern.
Wie es sich verhält, wenn es darum geht, dass ein an EDS erkrankter innerhalb der Familie Stammzellen spenden möchte, muss im Einzelfall ein Arzt entscheiden.“
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