Angepasste Spendenkriterien für Betroffene mit einem der Ehlers-Danlos-Syndrome (EDS)

Die DKMS überarbeitet und aktualisiert regelmäßig die Zulassungskriterien für eine Stammzellspende im Rahmen eines internationalen Expertengremiums von Humanmedizinerinnen und Humanmedizinern. Dabei wurde aktuell entschieden, dass ein Ehlers-Danlos-Syndrom pauschal nicht zu einer Spenderrückstellung führt. Die aktuellen Richtlinien berücksichtigen die verschiedenen Typen der Ehlers-Danlos-Syndrome mit jeweils unterschiedlicher führender Symptomatik.

Die Zulassungskriterien bei Spenderinnen und Spendern mit einem EDS wurden spezifiziert!

Bei Vorliegen eines Ehlers-Danlos-Syndroms mit

  • führender hypermobiler Symptomatik,
  • ohne häufige, wiederkehrende Blutungen (z.B. häufige punktförmige Einblutungen, rezidivierendes Nasenbluten),
  • ohne Wundheilungsstörungen und
  • ohne chronische moderate bis schwere Schmerzen
    • leichtgradige und milde Schmerzen ohne regelmäßige Schmerzmitteleinnahme sind mit einer Stammzellspende vereinbar
    • eine bedarfsweise und gelegentliche Einnahme von Schmerzmitteln ist mit einer Stammzellspende vereinbar

ist eine Stammzellspende möglich.

Hingegen ist bei Vorliegen eines vaskulären Ehlers-Danlos-Syndroms eine Stammzellspende aus Spenderschutzgründen nicht möglich.